Satzung der

wirWerk gemeinnützige GmbH Präambel

Die wirWerk gemeinnützige GmbH ist in Gedenken an Lennon Maki gegründet, der am 10. Juli 2010 bei einem Unfall mit einem Traktor ums Leben kam. Die Hinterbliebenen mussten erfahren, wie schnell sich das Leben eines jeden verändern kann, und wie wichtig es ist, trotzdem nach vorne zu schauen.

Der Familie ist es deshalb eine Herzensangelegenheit, in Lennon Makis Namen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Die Kernthemen der wirWerk gemeinnützige GmbH gründen auf die Leidenschaften und Kernkompetenzen der Hinterbliebenen: erneuerbare Energien und soziale und kulturelle Integration.

Menschen, die einen schwierigen Start hatten oder deren Leben durch andere Ereignisse aus der Bahn geworfen wurde, sollen durch die Arbeit der wirWerk gemeinnützige GmbH wieder Halt finden und Perspektiven entwickeln. Zusätzlich leistet die wirWerk gemeinnützige GmbH einen positiven Beitrag im globalen Umweltschutz durch Wissenstransfer im Bereich erneuerbare Energien.

§1

Firma und Sitz

  1. Die Gesellschaft tragt den Namen ,,wirWerk gemeinnützige GmbH“.
  1. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aying.

§2

Zweck der Gesellschaft

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  1. Zweck der Gesellschaft ist die Forderung
    1. von Bildung und Erziehung, insbesondere Menschen eine Perspektive für ihre Zukunft zu geben, indem ihre innere Starke und Kraft geweckt wird und im Bereich erneuerbare Energien fortzubilden;

 

    1. von Wissenschaft und Forschung, soweit sie mit den Themen erneuerbare Energien und Integration in Beziehung stehen;
    1. von Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Bereich van Bildung und Erziehung;
    1. hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung;
    1. von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere in Bezug auf die Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen;
    1. von Entwicklungshilfe in benachteiligten Regionen;
    1. von Umweltschutz;
    1. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
  1. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    1. Entwicklung und Durchführung von Projekten, welche die Resilienz von sozial benach­teiligten Kindern und Jugendlichen starken und unterstützen;
    1. Entwicklung und Durchführung von Projekten, in denen vor allem junge Menschen die Gelegenheit bekommen sich im Bereich erneuerbare Energien fortzubilden, um mit diesem Wissen und diesen Fähigkeiten eine Perspektive in einer zukunftsträchtigen Branche zu haben;
    1. Forderung van Technologien und Konzepten zum nachhaltigen Schutz natürlicher Le­bensraume, auch durch Vergabe van Darlehen;
    1. Betrieb einer Werkstatt und von Seminarräumen für die Veranstaltung von Schulungen, Fortbildungen, lnformationsveranstaltungen als eine wichtige Grundlage fOr die Ver­wirklichung der Satzungszwecke;
    1. Forderung von wissenschaftlichen Projekten in Forschung und Lehre insbesondere Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes durch Entwicklung alternativer Energien z.B. durch Vergabe von Forschungsaufträgen, Förderpreisen und/oder Sti­pendien. Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben und ihre Vergabe erfolgt nach von der Gesellschaft festgelegten Richtlinien;
    1. Forderung von wissenschaftlichen Projekten in Forschung und Lehre im Bereich der Wirtschaftswissenschaften insbesondere soziales und ökologisches Management und Entrepreneurship z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen;

 

    1. Forderung der Berufsbildung sowie der beruflichen Fort- und Weiterbildung insbeson­dere im Bereich soziales und ökologisches Management und Entrepreneurship z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen;
    1. die Gewährung von Einzelfallhilfen for hilfsbedürftige Personen im Sinne des§ 53 Nr. 1 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zu­stands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auch durch Vergabe von Darlehen;
    1. Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Jugendhilfe und Jugendfür­sorge insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Umfeldes ein­ schließlich der Vergabe von Stipendien an junge Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel der Schaffung gelingender Integration;
    1. die Organisation und Durchführung von Mentorenprogrammen zur Begleitung und Un­terstützung vor allem junger Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration, insbesondere am Beginn des Berufslebens;
    1. Förderung und Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisation, die in der Entwick­lungshilfe tätig sind;
      1. die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten, die den gesell­schaftlichen Zusammenhalt starken und der Schaffung einer Gemeinschaft mit einer gemeinsamen kulturellen Basis und ldentifikation dienen;
  1. die Unterstützung und lnitiierung des Austauschs zwischen Menschen mit unterschied­lichem kulturellen und sozialen Hintergrund, zum Beispiel durch die Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen oder Ausstellungen;
  1. die Mittelweitergabe an lnitiativen und Einrichtungen in Deutschland, die sich um die Integration von Menschen bemühen, die aus den verschiedensten Gründen von unse­rer Gesellschaft ausgeschlossen sind, soweit es sich um gemeinnützige Organisatio­nen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt;
  1. die Verleihung von Preisen fOr besondere Verdienste von Personen oder Einrichtun­gen, die sich für ein tolerantes Zusammenleben eingesetzt haben; das Angebot oder die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien werden in geeigneter Form veröffentlicht;
  1. die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die die Bereitschaft der Gesell­schaft zur Integration stärken sollen, wie beispielsweise die Herstellung von Broschüren, Plakaten, lnternetplattformen, Datenbanken oder die Durchführung von Kampag­nen.

 

  1. Der Gesellschaft steht es frei, bei der Verwirklichung ihres Zwecks nur einen Teil der auf­ gezahlten Maßnahmen wahrzunehmen.
  1. Die Gesellschaft kann auch im Wege der Mittelbeschaffung gemal1 § 58 Nr. 1 der Abga­benordnung tätig werden. Sie beschafft Finanzmittel und leitet diese an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zweckgebunden für die Förderung von Projekten im Bereich der unter Ziffer 2. genannten Zwecke weiter, soweit diese nicht unmittelbar durch die Gesellschaft gefördert werden. Die Finanzmittel können auch als Darlehen gegeben werden.
  1. Die Gesellschaft kann auch im Ausland tätig werden.

§3

Gemeinnützigkeit

  1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  1. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
  1. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Koöperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  1. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung.
  1. Wissenschaftliche Ergebnisse werden zeitnah veröffentlicht. Die Gesellschaft wird die All­gemeinheit in geeigneter Weise Ober die Vergabe von Preisen und die Vergaberichtlinien informieren.
  1. Die Gesellschafter halten ihre Geschäftsanteile nicht zum eigenen Nutzen, sondern als Sachwalter für die Erfüllung des Gesellschaftszwecks. Dies ist bei der Auslegung der Sat­zung stets zu berücksichtigen.

 

§4

Dauer, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen

  1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
  1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2017.
  1. Bekanntmachungen der Gesellschaft, soweit gesetzlich vorgeschrieben, erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.

wirWerk gemeinnützige GmbH
Finkenweg 6
85653 Aying
Telefon: +49 (0) 176 573 76337
E-Mail: wir@wir-werk.org
Web: https://wir-werk.org/

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer

Reinhold Stammeier, Nadja Maki

Eintragung im Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 233574
Als gemeinnützige GmbH ist das wirWerk zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden berechtigt.